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Kraftfahrzeug-Entsorgung

Kfz.-Entsorgung ist für den Kraftfahrzeugbesitzer nicht einfach - wer ein Auto wegen eines Unfalls, wegen Altersschwäche oder aus anderen Gründen aus dem Verkehr ziehen muß oder will und keinen Käufer mehr findet, hat besondere Vorschriften zu beachten. Das gilt auch dann, wenn der Wagen als Oldtimer (ohne Zulassung) konserviert werden soll.


Gemäß der behördlichen Vorschriften verlangen die Zulassungsstelle und das zuständige Umweltamt eine Erklärung über den Verbleib oder einen Verwertungs­nachweis. Wer das versäumt und für die Entsorgung des alten Kraftfahrzeugs keinen Nachweis beibringt, kann mit einem hohen Bußgeld belegt werden.


Den Nachweis muss der Kfz-Eigentümer der Zulassungsstelle zusammen mit Kennzeichen, Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief vorlegen. Die Zulassungsstelle prüft die Angaben im Fahrzeugregister und informiert das Um­weltamt, dieses wiederum prüft, ob der Verwerter ein zertifizierter Betrieb ist. Wir sind entsprechend zertifiziert und sind bevollmächtigt diese Vewertungsnachweise auszustellen.



... unser Auto ...
..nicht jedes Auto wird zum Oldtimer ...... und der blaue Planet braucht unseren Schutz !



Informationen

Wir entsorgen Ihr Alt-Fahrzeug sachgerecht in unseren Einrichtungen. Bei Bedarf sprechen Sie mit uns, gern unterstützen wir Sie.


Wir können Ihr Fahrzeug in unsrerer Einrichtung annehmen - vereinbaren Sie einen Termin, wir sind für Sie da.


Wir fertigen die notwendigen Verwertungsnachweise und entsorgen Ihr Kraftfahrzeug umweltgerecht.




Kfz.-Verwertung



Compes & Schmidt
Inh.: Th. Dreckmann e. K.

59494 Soest
Am Silberg 29

Tel.: 02921 75959 / Fax: 02921 74754

Öffnungszeiten:
Mo - Do: 08:00 - 16:30 Uhr / Fr. 08:00 - 15:30 Uhr

Mail: info@compes-und-schmidt.de
www.compes-und-schmidt.de

Verwertung ist mehr als stapeln !