Kfz.-Entsorgung
ist für den Kraftfahrzeugbesitzer nicht einfach - wer ein Auto wegen eines Unfalls, wegen
Altersschwäche oder aus anderen Gründen aus dem Verkehr ziehen muß oder
will und keinen Käufer mehr findet, hat besondere Vorschriften zu
beachten. Das gilt auch dann, wenn der Wagen als Oldtimer (ohne
Zulassung) konserviert werden soll.
Gemäß der behördlichen Vorschriften verlangen die Zulassungsstelle und das zuständige Umweltamt eine Erklärung
über den Verbleib oder einen Verwertungsnachweis. Wer das versäumt und für die
Entsorgung des alten Kraftfahrzeugs keinen Nachweis beibringt, kann mit einem
hohen Bußgeld belegt werden.
Den Nachweis muss der Kfz-Eigentümer der
Zulassungsstelle zusammen mit Kennzeichen, Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief
vorlegen. Die Zulassungsstelle prüft die Angaben im Fahrzeugregister und informiert das Umweltamt,
dieses wiederum prüft, ob der Verwerter ein zertifizierter Betrieb ist. Wir sind entsprechend
zertifiziert und sind bevollmächtigt diese Vewertungsnachweise auszustellen.
| ..nicht jedes Auto wird zum Oldtimer ... | ... und der blaue Planet braucht unseren Schutz !
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Informationen
Wir entsorgen Ihr Alt-Fahrzeug sachgerecht in unseren Einrichtungen. Bei Bedarf sprechen Sie mit uns, gern unterstützen wir Sie.
Wir können Ihr Fahrzeug in unsrerer Einrichtung annehmen - vereinbaren Sie einen Termin, wir sind für Sie da.
Wir fertigen die notwendigen Verwertungsnachweise und entsorgen Ihr Kraftfahrzeug umweltgerecht.